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BGB � 618 Pflicht zu Schutzma�nahmen

BGB � 618 Pflicht zu Schutzma�nahmen

[ Auszug: (1) Der Dienstberechtigte hat R�ume, Vorrichtungen oder Ger�tschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalte ... ]